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Montag, der 20. Mai 2013
Veröffentlicht am 09.03.12

Teltower Läden dürfen an vier Festsonntagen öffnen

Die Stadt Teltow gibt den ortsansässigen Gewerbetreibenden auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, ihre Verkaufsstellen an vier festgelegten Sonntagen aus Anlass von besonderen Ereignissen zu öffnen. Der entsprechende Beschlussantrag der Verwaltung wurde in der gestrigen Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich befürwortet. „Voraussetzung für eine solche Regelung ist, dass diese in direkter Verbindung zu bestimmten Festivitäten steht. Das ist bei den von uns vorgeschlagenen Tagen gegeben“, erklärt Ordnungsamtsleiterin Katrin Wunderlich. Geöffnet werden darf demnach zum Frühlingsfest am 27.05.2012, zum „Tag der offenen Höfe“ am 26.08.2012, zum Adventsfest am 09.12.2012 und zum Weihnachtsmarkt am 23.12.2012, jeweils in der Zeit von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr.

Auch Teltows Bürgermeister Thomas Schmidt sieht den Vorteil dieser Festtage darin, dass  aufgrund des jeweiligen Events sehr viele Besucher angelockt werden. „Das hat natürlich den positiven Effekt, dass die Kaufkraft an diesen Tagen entsprechend hoch sein dürfte“, so Schmidt. „Wir möchten insbesondere den Besitzern der kleineren Läden somit ermöglichen, öffnen zu können, ohne dass dafür extra ein Antrag gestellt werden muss, der zudem eine Gebühr nach sich ziehen würde.“ Auch für die Besucher der Stadt sei es nützlich, neben kulturellen Ereignissen ein breitgefächertes Warenangebot in Anspruch nehmen zu können.

Das Öffnen an allen weiteren Sonntagen bedarf einer kostenpflichtigen Ausnahmegenehmigung, die beim Landkreis Potsdam-Mittelmark beantragt werden kann.


Kategorie: Aktuell